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LEGALE FILMVERTONUNG
Blog -Entry verfasst von teaMore am 30|10|07
Die boomenden Videoplattformen (allen voran YouTube) machen deutlich, welch große Bedeutung Video mittlerweile im Worldwide Web erlangt hat.

Es ist aber auch bekannt geworden, dass Urheber von Beiträgen, die urheberrechtlich geschützte (zB gemapflichtige) Inhalte bei YouTube und Co. eingestellt haben, rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Was tun?
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Die Gründerzeit der Videoplattformen liegt noch gar nicht lange zurück, dennoch haben die verschiedenen Anbieter (zB youTube, Tochter des Google-Konzerns, sevenload, myvideo etc.) mittlerweile ihren Siegeszug im Netz vollzogen. Der Traffic, der von Videostreams im Netz verursacht wird, macht heute einen Löwenanteil am Gesamttraffic im Internet aus, und die Tendenz ist weiterhin steigend.

Otto-Normal-Surfer haben youTube und Co. für sich entdeckt, und nutzen die Plattformen längst nicht mehr nur zum Betrachten, sondern stellen auch eigene Filme ins Netz. Über die Qualität vieler angebotener Filme lässt sich sicherlich streiten, aber der Trend ist klar: In Zukunft werden immer mehr Filme über´s Netz gestreamt und stellen in zunehmenden Maße eine Konkurrenz zu den klassischen audiovisuellen Medien (zB das Fernsehen) dar.

Problematisch wird es, wenn man zur Vertonung eigener Filmaufnahmen auf Musik zurückgreift, die urheberrechtlich geschützt ist. Dann kann das Amateurvideo auf youTube schnell zum juristischen Fallstrick werden, denn kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Anbieter und dem Inhaber der Urheberrechte, kann das sehr schwerwiegende Konsequenzen für den Autor des Films haben. Und zwar unabhängig davon, ob das originäre Interesse des Anbieters kommerzieller Natur ist oder nicht. In den letzten Monaten kam es zunehmend zu rechtlichen Auseinandersetzungen von youTube-Benutzern und Rechteinhabern, die ihre Interessen verletzt sahen und gegen die Anbieter prozessierten. Meist ist der Ausgang von vornherein klar: Der Anbieter hat das Urheberrecht verletzt und muss dem Rechteinhaber teils empfindliche Strafen zahlen.

Müsst ihr deswegen komplett auf die Vertonung eurer Videos verzichten?

Nein! Denn es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Ihr komponiert euch die Musik für euren Film kurzerhand selbst. Für einen Pulsaren sicherlich kein Thema, aber für musikalisch untalentierte Zeitgenossen wohl eher nicht praktikabel

  • Ihr stellt euer Video als Stummfilm ein, was sich allerdings für die Popularität des Films sicher nicht unbedingt vorteilhaft auswirken wird

  • Ihr erwerbt die Nutzungsrechte an der verwendeten Musik. Dies ist jedoch insbesondere bei non-kommerziellen Inhalten völlig undenkbar, da die Lizenzgebühren mitunter schwindelerregend sind, oder aber grundsätzlich die Verwendung untersagt wird.

  • Ihr greift auf frei verwendbare (zB unter der CCL lizensierte) Musik zurück! Solange ihr den Autor des Titels nennt und es sich nicht um ein Video handelt, das kommerziell genutzt wird, seid ihr so auf der sicheren Seite!




Klar, welche Empfehlung Du vom kleinen Grünen Männchen bekommen wirst, wenn es um die Vertonung Deiner Videos geht:

Unter der Voraussetzung, dass der Autor der verwendeten Stücke genannt wird, ist die Verwendung von Musik des Pulsaren für die Vertonung eigener Videobeiträge problemlos möglich, und die zunehmenden Anfragen an das Pulsarenteam zeigen, dass sich für freie Musik aus dem Netz zunehmend ein neuer Einsatzbereich herauskristallisiert: Die Vertonung von non-kommerziellen Filmbeiträgen im Netz!

Wer also seine eigenen Videos vertonen möchte, sollte sich zunächst einmal auf dem Pulsaren (und anderen non-kommerziellen Netlabeln) umsehen, ob sich nicht was passendes findet. Alternativ dazu könnt ihr natürlich auch Kontakt zum support aufnehmen: [email protected] .

Wir suchen euch gern nach euren Vorgaben passende Stücke aus unserem Repertoir heraus, die ihr dann für eure Filme verwenden könnt!

Beispiele von pulsarvertonten Videos:
- Greenpeace-Video "Schwarzer Block vs CO2"
- Promovideo für den Karneval der Kulturen 2007

(C) Bild hatbanger



Dienstag vor 4 Wochen ( verfasst von teaMore , Berlin - Friedlhain)
Zielgruppe: public


278 mal aufgerufen
0 BEWERTUNGEN
YouTube hat mit der Gema eine Einigung erzielt:


www.heise.de

Zumindest bei YouTube darf fortan auch gemapflichtige Musik verwendet werden.

Mich würde interessieren, wieviel die Gema bei dem Deal kassiert, und wohin die Einnahmen fließen.

Mittwoch, 16 days her 03:17 (von teaMore , Berlin - Friedlhain)


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BLAHBLAH
Kommentar zu
"Legale Filmvertonung" von teaMore
Interessant zu diesem Thema..
YouTube hat mit der Gema eine Einigung erzielt: www.heise.de Zumindest bei YouTube darf fortan auch gemapflichtige Musik verwendet werden. Mich würde interessieren, wieviel die Gema bei dem Deal kassiert, und wohin die Einnahmen fließen.
teaMore vor 2 Wochen